"Lebenslanges Lernen" als "freiwillige Pflicht"

Fonds zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung in Frankreich

Gerhard Bosch

Auf den Punkt ...

  • In Frankreich wird seit über 30 Jahren die berufliche Weiterbildung mit Hilfe überbetrieblicher Fonds finanziert und institutionalisiert.
  • Dieses System beruht auf dem Zusammenwirken von Tarifpartnern und Gesetzgeber.
  • Die Mindestpflicht der Betriebe zur Weiterbildung hat nicht dazu geführt, dass sie sich von dieser Aufgabe freigekauft hätten. Im Gegenteil: Sie ziehen zunehmend eigene Investitionen in ihr "Humankapital" der Fondsabgabe vor.
  • Befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer werden durch die Fonds bevorzugt gefördert.
  • Trotz zahlreicher Reformen des Weiterbildungssystems dominieren in Frankreich nach wie vor betriebliche Arbeitsmärkte, in denen man seine Kenntnisse am Arbeitsplatz erwirbt und überbetrieblich wenig mobil ist.
  • Eine Integration von allgemeiner, betrieblicher und im Rahmen der Arbeitsförderung finanzierter Weiterbildung fehlt auch in Frankreich.

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