"Lebenslanges Lernen" als "freiwillige Pflicht"
Fonds zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung in Frankreich
Gerhard Bosch
Auf den Punkt ...
- In Frankreich wird seit über 30 Jahren die berufliche Weiterbildung
mit Hilfe überbetrieblicher Fonds finanziert und institutionalisiert.
- Dieses System beruht auf dem Zusammenwirken von Tarifpartnern und
Gesetzgeber.
- Die Mindestpflicht der Betriebe zur Weiterbildung hat nicht dazu geführt,
dass sie sich von dieser Aufgabe freigekauft hätten. Im Gegenteil:
Sie ziehen zunehmend eigene Investitionen in ihr "Humankapital"
der Fondsabgabe vor.
- Befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer werden durch die
Fonds bevorzugt gefördert.
- Trotz zahlreicher Reformen des Weiterbildungssystems dominieren in
Frankreich nach wie vor betriebliche Arbeitsmärkte, in denen man
seine Kenntnisse am Arbeitsplatz erwirbt und überbetrieblich wenig
mobil ist.
- Eine Integration von allgemeiner, betrieblicher und im Rahmen der Arbeitsförderung finanzierter Weiterbildung fehlt auch in Frankreich.


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